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Ratgeber

Wohnung besenrein übergeben: Was das bedeutet und was Sie tun müssen

Beim Auszug steht in vielen Mietverträgen, dass die Wohnung „besenrein“ zurückgegeben werden muss. Was damit gemeint ist, steht nirgends im Gesetz. Hier erfahren Sie, wie der Begriff üblicherweise verstanden wird, und bekommen eine Checkliste für den Übergabetag.

Was „besenrein“ bedeutet

Rechtlich ist der Mieter nach § 546 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben. Den Begriff „besenrein“ definiert das Gesetz nicht. Er hat sich in der Praxis und in der Rechtsprechung eingebürgert. Einzelne Urteile nennen wir hier bewusst nicht.

Gemeint ist im Kern eine Wohnung, die geräumt und grob gereinigt ist: Der Boden ist gefegt oder gewischt, grober Schmutz ist entfernt. Laut Stiftung Warentest reicht es bei unbeschädigtem Boden, zu fegen und zu wischen. Fenster müssen demnach vor der Übergabe nicht geputzt, Teppiche nicht professionell gereinigt werden.

Was „besenrein“ nicht heißt

Besenrein ist weniger als eine Grundreinigung, aber mehr als nur „leer“. Leer heißt auch nicht, dass alles gleichgültig ist: Möbel, Hausrat, Müll und Dinge, die Sie selbst eingebracht haben, müssen raus. Je nach Vertrag müssen Sie außerdem eigene Einbauten zurückbauen. Stiftung Warentest nennt als Beispiele entfernte oder wieder eingebaute Wände, herausgenommene Einbauschränke und neu verlegte Teppichböden.

Ob zusätzlich Schönheitsreparaturen geschuldet sind, hängt vom Mietvertrag ab, und manche Klauseln sind unwirksam. Im Zweifel lohnt sich die Beratung durch den Mieterverein. Auch beschädigte Böden oder Wände sind kein Fall von „besenrein“, hier kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.

Checkliste für die Übergabe

  • Mietvertrag lesen: Steht dort „besenrein“, „geräumt“ oder eine andere Vorgabe?
  • Alle Möbel, Kartons und Gegenstände aus Zimmern, Keller, Dachboden, Balkon und Garage entfernen.
  • Eigene Einbauten und Lampen entfernen, soweit der Vertrag es verlangt, Dübellöcher prüfen.
  • Böden fegen und wischen, Küche und Bad von grobem Schmutz befreien.
  • Schränke, Schubladen und Regale leeren und auswischen.
  • Kühlschrank leeren, abtauen und die Tür offen lassen.
  • Alle Schlüssel zusammenstellen, auch Keller, Briefkasten und Zweitschlüssel.
  • Zählerstände von Strom, Wasser und Heizung notieren und fotografieren.
  • Übergabeprotokoll gemeinsam mit dem Vermieter ausfüllen, Mängel und Zustand festhalten, Fotos machen.
  • Neue Adresse mitteilen und Nachsendeauftrag stellen.

Wenn die Zeit knapp wird

Gerade bei einer Haushaltsauflösung, einem Todesfall oder einem kurzfristigen Auszug ist der Zeitdruck groß. Sperrmüll, Keller und Dachboden gleichzeitig zu leeren, kostet viele Stunden. Die Stadt Stuttgart holt Sperrabfall zwar zweimal im Jahr kostenfrei ab, rechnen Sie aber mit einer Wartezeit von drei bis sechs Wochen. Alternativ kann ein Entrümpler die Räume leeren und besenrein übergeben.

Der Übergabetermin

Planen Sie für die Übergabe genügend Zeit ein und räumen Sie schon einige Tage vorher aus. So bleibt Raum für das Reinigen und für mögliche Nacharbeiten. Gehen Sie die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung Raum für Raum durch und lassen Sie sich nicht zu Unterschriften drängen, wenn Sie einen Punkt nicht nachvollziehen können.

Alles, was im Protokoll steht, kann später als Beleg dienen. Notieren Sie deshalb auch, was bereits bei Ihrem Einzug vorhanden war oder beschädigt war, sofern Sie dazu Unterlagen oder Fotos haben. Bei Streit über Schäden oder Reinigung ist der Mieterverein oder eine Rechtsberatung die richtige Anlaufstelle.

Unterstützung durch FLOW

FLOW räumt Wohnung, Keller und Dachboden aus und übergibt besenrein. Die Besichtigung ist meist innerhalb von 48 Stunden und kostenlos, der Festpreis steht schriftlich fest, bevor wir beginnen.

Quellen: Gesetze im Internet: § 546 BGB, Rückgabepflicht des Mieters · Stiftung Warentest: Wohnungsübergabe · Stadt Stuttgart: Sperrabfall. Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, bitte im Einzelfall bei der zuständigen Stelle prüfen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Muss ich die Fenster putzen?

Laut Stiftung Warentest müssen Fenster bei einer besenreinen Übergabe nicht geputzt werden. Wenn Ihr Mietvertrag mehr verlangt, prüfen Sie, ob die Klausel wirksam ist.

Muss ich Möbel und Einbauten entfernen?

Ihre Möbel und Ihren Hausrat ja. Eigene Einbauten müssen Sie je nach Vertrag zurückbauen.

Was gilt, wenn im Vertrag nichts zur Reinigung steht?

Dann bleibt es bei der Rückgabepflicht nach § 546 BGB. Üblich ist, die Wohnung geräumt und grob gesäubert zu übergeben. Im Zweifel fragen Sie den Mieterverein.

Kann der Vermieter trotz besenreiner Übergabe etwas verlangen?

Ja, wenn die Wohnung beschädigt ist oder Sie vertraglich weitere Pflichten haben. Halten Sie den Zustand im Übergabeprotokoll fest.

Transporter auf der Autobahn im Morgenlicht
Symbolbild

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