Was „besenrein“ bedeutet
Rechtlich ist der Mieter nach § 546 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben. Den Begriff „besenrein“ definiert das Gesetz nicht. Er hat sich in der Praxis und in der Rechtsprechung eingebürgert. Einzelne Urteile nennen wir hier bewusst nicht.
Gemeint ist im Kern eine Wohnung, die geräumt und grob gereinigt ist: Der Boden ist gefegt oder gewischt, grober Schmutz ist entfernt. Laut Stiftung Warentest reicht es bei unbeschädigtem Boden, zu fegen und zu wischen. Fenster müssen demnach vor der Übergabe nicht geputzt, Teppiche nicht professionell gereinigt werden.
Was „besenrein“ nicht heißt
Besenrein ist weniger als eine Grundreinigung, aber mehr als nur „leer“. Leer heißt auch nicht, dass alles gleichgültig ist: Möbel, Hausrat, Müll und Dinge, die Sie selbst eingebracht haben, müssen raus. Je nach Vertrag müssen Sie außerdem eigene Einbauten zurückbauen. Stiftung Warentest nennt als Beispiele entfernte oder wieder eingebaute Wände, herausgenommene Einbauschränke und neu verlegte Teppichböden.
Ob zusätzlich Schönheitsreparaturen geschuldet sind, hängt vom Mietvertrag ab, und manche Klauseln sind unwirksam. Im Zweifel lohnt sich die Beratung durch den Mieterverein. Auch beschädigte Böden oder Wände sind kein Fall von „besenrein“, hier kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.
Checkliste für die Übergabe
- Mietvertrag lesen: Steht dort „besenrein“, „geräumt“ oder eine andere Vorgabe?
- Alle Möbel, Kartons und Gegenstände aus Zimmern, Keller, Dachboden, Balkon und Garage entfernen.
- Eigene Einbauten und Lampen entfernen, soweit der Vertrag es verlangt, Dübellöcher prüfen.
- Böden fegen und wischen, Küche und Bad von grobem Schmutz befreien.
- Schränke, Schubladen und Regale leeren und auswischen.
- Kühlschrank leeren, abtauen und die Tür offen lassen.
- Alle Schlüssel zusammenstellen, auch Keller, Briefkasten und Zweitschlüssel.
- Zählerstände von Strom, Wasser und Heizung notieren und fotografieren.
- Übergabeprotokoll gemeinsam mit dem Vermieter ausfüllen, Mängel und Zustand festhalten, Fotos machen.
- Neue Adresse mitteilen und Nachsendeauftrag stellen.
Wenn die Zeit knapp wird
Gerade bei einer Haushaltsauflösung, einem Todesfall oder einem kurzfristigen Auszug ist der Zeitdruck groß. Sperrmüll, Keller und Dachboden gleichzeitig zu leeren, kostet viele Stunden. Die Stadt Stuttgart holt Sperrabfall zwar zweimal im Jahr kostenfrei ab, rechnen Sie aber mit einer Wartezeit von drei bis sechs Wochen. Alternativ kann ein Entrümpler die Räume leeren und besenrein übergeben.
Der Übergabetermin
Planen Sie für die Übergabe genügend Zeit ein und räumen Sie schon einige Tage vorher aus. So bleibt Raum für das Reinigen und für mögliche Nacharbeiten. Gehen Sie die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung Raum für Raum durch und lassen Sie sich nicht zu Unterschriften drängen, wenn Sie einen Punkt nicht nachvollziehen können.
Alles, was im Protokoll steht, kann später als Beleg dienen. Notieren Sie deshalb auch, was bereits bei Ihrem Einzug vorhanden war oder beschädigt war, sofern Sie dazu Unterlagen oder Fotos haben. Bei Streit über Schäden oder Reinigung ist der Mieterverein oder eine Rechtsberatung die richtige Anlaufstelle.
Unterstützung durch FLOW
FLOW räumt Wohnung, Keller und Dachboden aus und übergibt besenrein. Die Besichtigung ist meist innerhalb von 48 Stunden und kostenlos, der Festpreis steht schriftlich fest, bevor wir beginnen.
Quellen: Gesetze im Internet: § 546 BGB, Rückgabepflicht des Mieters · Stiftung Warentest: Wohnungsübergabe · Stadt Stuttgart: Sperrabfall. Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, bitte im Einzelfall bei der zuständigen Stelle prüfen.
